
Fragen und Antworten
Was gehört in die Biotonne?
Die Bioabfallsammlung im Landkreis Sigmaringen ist für die Küchen- und Speiseabfälle vorgesehen. Die Gartenabfälle sollen wie bisher eigenkompostiert oder zur Grüngutsammelstelle gebracht werden. Für die Bioabfallsammlung geeignet sind: feste, unverpackte Speisereste (auch Wurst, Käse, Fleisch, Fisch, Gekochte, Gebackenes, Frittiertes etc.), Gemüse- und Obstabfälle, Kaffeefilter, Topf-, Balkonpflanzen mit Erde, Unkräuter, Wildkräuter, verwelkte Blumen.
Hintergrund ist, dass Holzaschen aber auch Katzenstreu oftmals stark belastet sind. Da der Bioabfall nach der Vergärung als Kompost wieder auf die Felder aufgebracht wird, wollen wir hier kein Risiko eingehen, dass für Schadstoffe der Lebensmittelkreislauf geschlossen wird.
Nicht in die Bioabfallsammlung gehören: Verpackte Bioabfälle, Pappe und Zeitungen, (gewachstes) Papier, Glas, Metall, Plastiktüten, Verpackungen, Holzprodukte, Kleintierstreu, Aschen und Ölruß, Leder- und Kleiderreste, Hydrokultur-Substrat, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Zigarettenkippen, Windeln, flüssige Speisereste, Getränke, Teebeutel.
Auswirkungen der Bioabfallsammlung auf die Gebühren
Sollte sich der Kreistag im Herbst für die Einführung einer Biotonne entscheiden, ist hierfür eine zusätzliche Grundgebühr und analog zum Hausmüll ein gewichtsbezogener Gebührenanteil geplant.
Mit der Nutzung einer Bioabfallsammlung wird sich die Hausmüllmenge und so der gewichtsbezogene Gebührenanteil für den Hausmüll reduzieren.
Diese Einsparung ist in der Kalkulation der Mehrkosten für die Biotonne bereits berücksichtigt.
Man ist dann zwar „Nicht-Nutzer“, jedoch steht einem dennoch generell die Möglichkeit offen das System zu nutzen. Das Müllsammelfahrzeug fährt jede zweite Woche am Haus vorbei und auch für den Umschlag und die Verwertung muss eine Anlage und Personal vorgehalten werden. Weiter kann der Kreistag sich entscheiden die Biotonne attraktiver, sprich günstiger, zu gestalten. Diese Kosten müssen über die Grundgebühr gedeckt werden.
Vergleichbar ist dies mit den Recyclinghöfen. Hier werden auch Anlagen und Personal vorgehalten, die dann über die Grundgebühr finanziert werden. Auch hier gibt es Nutzer und Nicht-Nutzer.
Beim Bringsystem werden die Kosten auf alle Gebührenzahler umgelegt (vgl. Grüngutsammlung auf den Recyclinghöfen). Das liegt daran, dass nicht nachvollzogen werden kann, wie hoch der Anteil jedes Einzelnen am Aufwand der Bioabfallsammlung ist. Beim Holsystem variiert die jährliche Gebühr in Abhängigkeit davon, ob ein Haushalt eine Biotonne nutzt oder sich von der Biotonne befreien lässt.
In Zusammenarbeit mit Experten für diese Fragstellungen hat der Landkreis Sigmaringen die Gesamtkosten der Bioabfallsammlung als Prognose berechnet. In den Bandbreiten der angegebenen Kosten bilden sich die verschiedenen Möglichkeiten zur Umlage der Kosten auf die Haushalte ab.
Bioabfallsammlung und Ökologie
Und auch bei einem Bringsystem müssen die Sammelbehältnisse an den Sammelstellen mit einem LKW geleert werden. Auch dies wurde in die Berechnung mit einbezogen.
Die gesammelten Küchen- und Speiseabfälle werden heute üblicherweise in einer speziellen Vergärungsanlage mit Hilfe von Mikroorganismen zu Biogas und einen Gärrückstand abgebaut. Das Biogas wird dann zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Damit werden fossile Energieträger wie Kohle oder Erdöl eingespart und auch das Klima geschont. Die Gärreste werden anschließend kompostiert und dienen als Humus und Dünger für die Landwirtschaft.
Bioabfallsammlung und Eigenkompostierung
Der wesentliche Unterschied zwischen H1, H2 und H3 besteht in den Kriterien für die Eigenkompostierung und den Umfang der Kontrolle. Diese werden vom Kreistag nach der Entscheidung für ein Sammelsystem in einem zweiten Schritt mit dem Abfallwirtschaftskonzept konkretisiert.
- Bei H1 kann der Bürger sich freiwillig für die Nutzung einer Biotonne ent-scheiden.
- Bei H2 besteht Anschluss und Benutzungszwang. Will der Bürger sich hiervon befreien lassen, muss er die Eigenkompostierung mit seiner Un-terschrift erklären.
- Bei H3 besteht ebenfalls ein Anschluss und Benutzungszwang. Will der Bürger sich hiervon befreien lassen, muss er die Eigenkompostierung detailliert nachweisen und dies wird dann, zumindest stichprobenartig, kontrolliert.
Sprich, sollten Sie die Kriterien hierfür erfüllen, können Sie Sich von der Anschlusspflicht befreien lassen und müssen sich dann keine Biotonne anschaffen. Die Kriterien und den Umfang der Kontrolle werden vom Kreistag in einem zweiten Schritt mit dem Abfallwirtschaftskonzept festgelegt.
Details zur Ausgestaltung der Bioabfallsammlung
Für ein Bringsystem gibt es zwei Varianten:
- Bei Variante 1 werden Sammelstellen an den Recyclinghöfen und zusätz-lich noch an den Depotcontainerstellplätzen (Altglascontainer) eingerichtet.
- Bei Variante 2 werden nur an den Recyclinghöfen Sammelstellen eingerichtet.
Die Standorte der Sammelstellen und viele weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.bioabfall-sigmaringen.de unter der Rubrik Links oder direkt auf der Homepage des Landkreises.
Sollte sich der Kreistag für ein Bringsystem für die Küchen- und Speiseabfälle entscheiden, werden diese dann natürlich ganzjährig auf den Recyclinghöfen angenommen.
Da im Winter wenige bis keine krautigen Gartenabfälle anfallen, wird hier auch zukünftig über die Wintermonate keine Annahme auf den Recyclinghöfen erfolgen. Auf der Entsorgungsanlage in Ringgenbach können diese aber ganzjährig abgegeben werden.
Weiteres
Der Landkreis ist über das Kreisabfallwirtschaftsgesetz §11 Absatz 1 verpflichtet Bioabfälle getrennt zu erfassen. Daher steht dies nicht zur Diskussion.
Der Kreistag wird im Herbst dieses Jahres über das künftige Sammelsystems entscheiden. Die dann erforderliche Einarbeitung in das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises soll im Jahr 2021 erfolgen. Die Ausschreibung der benötigten externen Leistungen ist für das Jahr 2022 geplant, sodass mit dem Beginn der Bioabfallsammlung im Jahr 2023 gerechnet werden kann.
Als Grundlage für diese politische Entscheidung ist uns Ihre Meinung sehr wichtig. Wir laden Sie daher ein, uns Ihre Stimme zur geplanten Bioabfallsammlung im Landkreis Sigmaringen mitzuteilen. Über den Fragebogen, den wir der schriftlichen Information zur Bürgerbeteiligung beigefügt haben, erfassen wir die Meinungen der BürgerInnen auf dem Postweg. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, uns auf dieser Website Ihre Meinung zu schreiben – einmal über eine kleine offene Umfrage und einmal über ein Kontaktfeld.
Nutzen Sie gerne eines oder mehrere der Formate, um Ihre Meinung zur Bioabfallsammlung zu äußern.